Rauchwarnmelderpflicht ist Ländersache
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Die Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland und Österreich obliegt den einzelnen Bundesländern.
Den Gesetztestexten liegt die sog. Anwendungsnorm DIN 14676 zugrunde. Eine der wesentlichen, daraus abgeleiteten Aussagen lautet:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Termine und Fristen im Überblick
Einen Überblick über die aktuellen Einführungs- und Nachrüstfristen gibt folgende Tabelle: