Kann eine Ferninspektion von Rauchwarnmeldern die Sichtprüfung nach DIN 14676 ersetzen?
Unserer Einschätzung nach "Nein".
Wer bei Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern auf eine Sichtprüfung verzichtet, handelt ohne normative Grundlage und geht unkalkulierbare Haftungsrisiken ein.
Betreibern von Wohnungseinrichtungen werden derzeit Konzepte vorgestellt, die die jährliche Sichtprüfung der Rauchwarnmelder überflüssig machen und durch eine Fernwartung bzw. Ferninspektion ersetzen sollen. Jeder, der sich zum jetzigen Zeitpunkt für eine solche Lösung entscheidet, handelt grob fahrlässig!
Auf dieser Webseite haben wir fünf Argumente zusammengestellt, die jeder kennen sollte, der Wohnraum vermietet und eine Ferninspektion von Rauchwarnmeldern in Betracht zieht.